CAD-Zeichner
Funktion und organisatorische Einordnung
Der CAD-Zeichner erstellt und pflegt Zeichnungen für die eigene Betreiberorganisation mit Verfahren des computerunterstützten Zeichnens, englisch Computer Aided Design. Sein Auftrag umfasst die zeichnerische Umsetzung bestätigter Informationen und deren kontrollierte Fortschreibung. Dazu gehören Gebäudegrundrisse, Raumdarstellungen und zugewiesene technische Bestandspläne, soweit die erforderliche Fachkenntnis vorhanden ist. Die Funktion ist dem technischen Datenmanagement oder einer eigenen Zeichnungsstelle zugeordnet. Planarten, Bearbeitungsumfang, technische Rechte, Prüfweg und Berichtsbeziehung werden festgelegt. Der Zeichner verantwortet seine Bearbeitung, übernimmt jedoch nicht allein durch die Darstellung eine fachplanerische Verantwortung.
Das Profil setzt eine qualifizierte Eigenleistungsorganisation voraus. Bei vollständig fremdvergebener Planbearbeitung werden Anforderungen und Ergebnisannahme betreiberseitig organisiert; eine parallele interne Zeichenleistung ist nicht erforderlich. Die Bezeichnung beschreibt eine betriebliche Tätigkeit und keinen zusätzlichen Ausbildungsberuf. Je nach Planart können unterschiedlich ausgebildete Fachkräfte eingesetzt werden. Eigenständige Konstruktion, Gebäudemodellierung, elektrische Schaltungsentwicklung und vermessungstechnische Bestätigung gehören nur mit gesondertem Auftrag und passender Qualifikation dazu. Reine Planfortschreibung wird nicht zur allgemeinen Zuständigkeit für die Planung aller Gebäudefachgewerke ausgeweitet.
