Betriebsfähigkeit durch verlässliche digitale Bestandspläne sichern
Bestandspläne als Betriebsgrundlage definieren
Digitale Bestandspläne unterstützen die Betriebsfähigkeit, wenn sie den tatsächlich vorhandenen Zustand so zuverlässig abbilden, dass betriebliche Entscheidungen darauf gestützt werden können. Sie stellen Betriebsfähigkeit nicht selbst her. Ihr Wert entsteht daraus, dass Räume, Bauteile, Anlagenstandorte, Zugänge, Sicherheitsbereiche und weitere betriebsrelevante Informationen eindeutig auffindbar und mit den zugehörigen Prozessen verknüpfbar sind. Ein zeichnerisch sauberer Plan kann deshalb für den Betrieb ungeeignet sein, wenn Planstand, Raumkennzeichnung, Geometrie oder Informationsstruktur nicht mit der Realität übereinstimmen. Für jede Planart sollte festgelegt werden, welchem betrieblichen Zweck sie dient und welche Mindestinformationen dafür erforderlich sind. Ein Flächenplan benötigt andere Inhalte als ein Feuerwehrplan, ein Instandhaltungsgrundriss oder eine technische Bestandszeichnung. Aus dem Nutzungszweck ergeben sich Genauigkeit, Detaillierung, Aktualität und Freigabekriterien. Für die betriebliche Steuerung sollten drei Zustände unterschieden werden: betriebsfähig nutzbare Daten, eingeschränkt nutzbare Daten und nicht freigegebene Daten. Eingeschränkt nutzbar kann ein Plan sein, wenn einzelne Informationen fehlen, die beabsichtigte Aufgabe aber weiterhin sicher erfüllt werden kann. Nicht freigegeben ist er, wenn Abweichungen zu Fehlentscheidungen, Suchaufwand oder Sicherheitsrisiken führen können. Die Freigabe eines Bestandsplans ist damit eine fachliche Aussage über seine Eignung für einen definierten Betriebsprozess und nicht lediglich die Bestätigung, dass eine Datei vorhanden ist.
